Montags in Niebüll – Hintergrundwissen von der Energieberatung der Verbraucherzentrale

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Redakteur
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CIS –

Der Energieausweis soll auf den ersten Blick deutlich machen wie energieeffizient ein Gebäude ist und zwar laut Energieeinspar-verordnung (EnEV). Eigentümer, Mieter und Käufer sollen Klarheit erhalten über den zu erwartenden Energieverbrauch einer Immobilie. Ob der Energieausweis diese Aufgabe erfüllt, und welche Informationen er tatsächlich enthält, erläutert Dipl.-Ing. Thomas Frömbgen, Energieberater der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Bedarf oder Verbrauch – Was steht drin?



Den fünfseitigen Energieausweis gibt es in zwei Formen: Als Bedarfsausweis enthält er die Kennwerte für den Energiebedarf, als Verbrauchsausweis diejenigen für den Energieverbrauch. In vielen Fällen ist jedoch nur der Bedarfsausweis zulässig. Der Energiestandard des Gebäudes wird mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht, ähnlich wie bei Kühlschrank und Waschmaschine. Zudem beinhaltet der Ausweis – soweit möglich – Maßnahmenvor-schläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich um Empfehlungen“, betont Thomas Frömbgen. „Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“

Wer braucht einen Energieausweis?

Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei der Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert aushändigen oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter das Original oder wiederum eine Kopie erhalten. „Keinen Energieausweis brauchen Eigenheimbesitzer, für deren Haus die Baugenehmigung vor dem 1.10.2007 erteilt wurde, und die ihr Haus selbst bewohnen“, stellt Frömbgen klar.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Ein Energieausweis muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Die Energieeffizienz-Experten-liste führt einen großen Teil aller Sachverständigen auf.

Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. „Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“, empfiehlt Thomas Frömbgen.

Was kann der Energieausweis nicht?

„Insbesondere der Verbrauchsausweis liefert Mietinteressenten keine genaue Prognose über den künftigen Heizenergieverbrauch“, stellt Frömbgen klar. Denn die Werte darin werden maßgeblich vom Nutzerverhalten, zum Beispiel der eingestellten Raumtemperatur und dem Lüftungsverhalten, beeinflusst. Alle Energieausweise beziehen sich außerdem in den meisten Fällen auf das ganze Gebäude, nicht einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energieverbrauch.

Bei allen Fragen zum Energieverbrauch in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell.

In Niebüll findet die persönliche Energieberatung montags im Rathaus, Raum Plathe, Hauptstraße 44, statt. Termine müssen unter 04661-601- 700 (Rathaus) oder 0431-59099-40 (Verbraucherzentrale) vereinbart werden. Die Kostenbeteiligung beträgt ab 5 Euro pro 30 Minuten.

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